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Übersetzungsbüro Ute Iding
SPRACHE
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DAS MUTTERSPRACHLER-PRINZIP

Wir bemühen uns stets darum, das Muttersprachler-Prinzip zu verfolgen. Das bedeutet, alle ÜbersetzerInnen arbeiten aus Gründen der Qualitätssicherung nur in die eigene Muttersprache. So können wir eine höchstmögliche Aktualität und Authentizität der Sprache liefern.

Bei Bedarf können wir die Übersetzung an länderspezifische Merkmale, wie britisches oder amerikanisches Englisch, anpassen.

ARABISCH
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MEDIZIN
MEDIZINTECHNIK
PHARMAZIE
PSYCHOLOGIE
MARKETING
RECHT
TECHNIK
WIRTSCHAFT
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KUNST
ZEUGNISSE

FACHÜBERSETZUNGEN

Bei der Bearbeitung von Fachtexten sind spezifische Kompetenzen des jeweiligen Bereichs notwendig, um eine authentische und fachlich korrekte Übersetzung zu liefern. Unser umfangreiches Netzwerk aus ÜbersetzerInnen ermöglicht es uns, Ihrem Auftrag einen Übersetzer mit den passenden Sprach– und Fachkompetenzen zuweisen zu können.

So unterstützen wir Sie als Kunde dahingehend, die Wertschöpfungskette eines Textes hinsichtlich sprachlicher und fachlicher Qualität auch bei der Übersetzung aufrechtzuerhalten.

BEGLAUBIGUNGEN

REDAKTIONS- UND WERBEGESTALTUNG

FORMATIERUNG

Bei Ämtern und Behörden, gerade bei personenstandsrechtlichen Angelegenheiten, reicht eine einfache Übersetzung häufig nicht aus. Insbesondere bei fremdsprachigen Ausweisdokumenten, Urteilen, Zeugnissen und Urkunden wird meist eine beglaubigte Übersetzung gefordert.
Auch in der Arbeitswelt wird oftmals die Übersetzung von Schul- und Arbeitszeugnissen verlangt. Nicht jeder Übersetzer kann diese Art von Tätigkeit ausführen, da eine spezielle Befugnis notwendig ist. Wir sind vereidige Fachübersetzer und übernehmen gerne die Übersetzung und Beglaubigung offizieller Dokumente für Sie.

Neben klassischen Übersetzungsleistungen bieten wir Ihnen die redaktionelle Bearbeitung und das Texten von Auftragsarbeiten. Auch das Erstellen von Marketingtexten und Slogans übernehmen wir gerne für Sie. Benötigen Sie einen schön oder knackig formulierten deutschen Ausgangstext, der in weitere Sprachen übersetzt werden soll? Dann sind Sie bei uns richtig!

Zudem besitzen wir die Kompetenzen, auf bestimmte Formatierungswünsche einzugehen. Im Sinne von Absatz-, Zeichen- und Tabellenformatierung bringen wir Ordnung in Ihr Dokument und liefern eine druckreife Finalversion Ihres Ausgangstextes.

SPRACHENANGEBOT
FACHÜBERSETZUNGEN
ZUSATZLEISTUNGEN
Übersetzungsbüro Ute Iding

UTE IDING

Geschäfstführerin/Übersetzerin

Übersetzungsbüro Ute Iding Übersetzungsbüro Ute Iding

ÖFFENTLICH BESTELLTE UND BEEIDIGTE DIPLOM-ÜBERSETZERIN
ÜBER 30 JAHRE BERUFSERFAHRUNG
FACHBEREICH PHARMAZIE/MEDIZINTECHNIK
BDÜ-MITGLIED

UTE IDING

Geschäfstführerin/ Übersetzerin

Übersetzungsbüro Ute Iding
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Telefon
Fax
E-Mail
Telefon

+49 (0) 8142 446135

Fax

+49 (0) 8142 446136

E-Mail

translations@ute-iding.com

Übersetzungsbüro Ute Iding

SARAH BUCHNER

Projektmanagerin/ Redakteurin

Übersetzungsbüro Ute Iding Übersetzungsbüro Ute Iding

VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE (B.sc.)
TEXTERIN/KONZEPTIONERIN

Übersetzungsbüro Ute Iding

UNSER NETZWERK



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ÜBERSETZER*INNEN

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LÄNDERN ANSÄSSIG

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SPRACHEN SPRECHEND.

LANGJÄHRIGE UND SOLIDE ZUSAMMENARBEIT

VERTRAUENSVOLLE BEZIEHUNGEN

W

ir stehen für Zuverlässigkeit und Professionalität. Mit einer Berufserfahrung von über 30 Jahren können wir Ihnen qualitativ hochwertige Übersetzungsdienstleistungen garantieren.

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ur optimalen Qualitätssicherung arbeiten wir nach dem Vier-Augen-Prinzip, was zudem eine Einhaltung der DIN EN 15038 entspricht. Auch Eilaufträge werden mit derselben Sorgfalt und denselben Qualitätsansprüchen bearbeitet.

W

ir verwenden eine computergestützte Übersetzungssoftware (SDL Trados/SDL Multi Term) zur Bearbeitung und Verwaltung von Übersetzungsprojekten. Hiermit können wir Ihnen eine kundenspezifische und konsistente Terminologie bieten.

S

elbstverständlich garantieren wir einen vertraulichen Umgang mit allen Kundendokumenten und sind gerne bereit, auf Wunsch eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.

IST NOCH ETWAS UNKLAR?

Hier finden Sie passende Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Was ist eine Normzeile und wie wird diese berechnet?

Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen. Dividiert man die Gesamtzeichenanzahl (mit Leerzeichen) eines Textes durch 55, erhält man die Anzahl der Normzeilen. Der Zeilenpreis wird mit der Anzahl der Normzeilen multipliziert, um die Kosten einer Übersetzung zu kalkulieren.

Muss man als Auftraggeber regelmäßig Übersetzungen liefern?

Nein, das ist nicht erforderlich. Der Großteil unserer Kunden beauftragt uns in unregelmäßigen Abständen. Auch das Volumen einer Übersetzung variiert stark. Mal ist eben nur eine kurze Pressemitteilung zu übersetzen, ein anderes Mal ein aufwendiges Handbuch. Wir bearbeiten jeden Auftrag individuell und kundenspezifisch.

Warum können die Preise für unterschiedliche Sprachen bei gleichem Ausgangstext abweichen?

Ausgangs- und Zielsprache können ja nach Sprachkombination sehr stark voneinander abweichen. Handelt es sich bei der Zielsprache um eine romanische Sprache, wie Italienisch, Spanisch oder Französisch, ist der übersetzte Text um etwa 15 % länger als ein deutscher Ausgangstext.

Was ist eine Beglaubigung und wieso ist diese notwendig?

Eine Beglaubigung garantiert, dass das übersetzte Dokument inhaltlich mit dem Ausgangstext übereinstimmt und ist somit eine rechtswirksame Übersetzung. Insbesondere bei Urkunden, Zeugnissen, Führerscheinen und unterschriebenen Verträgen ist eine Beglaubigung meist notwendig, da öffentliche Einrichtungen nicht beglaubigte Übersetzungen häufig nicht verwenden können. Die Beherrschung von diversen Fremdsprachen kann von Behördenmitarbeitern nicht verlangt und somit nicht vorausgesetzt werden. Um berechtigt für die Anfertigung von Beglaubigungen zu sein, muss ein Übersetzer vor einem Landesgericht vereidigt werden.
Die professionelle und amtlich anerkannte Übersetzung von Urkunden beschränkt sich nicht nur auf die Übertragung der geschriebenen Wörter. Auch alle handschriftlichen Zusätze, Stempel, Abkürzungen und Randvermerke, Wasserzeichen und Beglaubigungsvermerke müssen in der Übersetzung erwähnt werden.

Wieso kostet die Bearbeitung von bestimmten Dateiformaten mehr?

Bestimmte PDF und JPEG-Dateien können nicht oder nur aufwendig konvertiert werden. Deshalb ist die Bearbeitung aufwands- und somit kostenintensiver. Die Bearbeitung von Word-Dateien, die überschrieben werden können, ist mit geringem Aufwand verbunden und deshalb günstiger. Die Übersetzung sollte formattechnisch dem Ausgangstext entsprechen.

Wie sehr erhöht sich der Preis bei Eilaufträgen?

Sollten wir entsprechende Kapazitäten freihaben, berechnen wir selbst bei Eilbedürftigkeit keinen Eilaufschlag. Bei Wochenend- oder Übernachtaufträgen oder starker Auslastung auf unserer Seite, die eine interne Verlagerung von Aufträgen erfordert, erheben wir einen Eilaufschlag von 30-50%.

KONTAKT
Übersetzungsbüro Ute Iding
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IMPRESSUM

Übersetzungsbüro
Inh.: Ute Iding,
öffentlich bestellte und beeidigte Diplom-Übersetzerin,
BDÜ-Mitglied

Birkenstraße 14
82194 Gröbenzell
Tel.: 0 81 42 / 44 61 35
Fax.: 0 81 42 / 44 61 36

E-Mail: translations@ute-iding.com
Ust-IdNr.: DE130469814
Mitglied des BDÜ Landesverbandes Bayern e.V. (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer)
www.bdue.de

Haftungsausschluss
Ute Iding übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf deren Websites ich hinweise. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die zuständigen InformationsanbieterInnen.

Inhaltlich verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV: Ute Iding

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Begriffsbestimmungen
Bei Unklarheiten über verwendete Fachterminologie, können diese in Art. 4 DSGVO geklärt werden.

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Datenverarbeitung bei Kontaktaufnahme
Bei Kontaktaufnahme werden vom Nutzer mitgeteilte Daten zur Bearbeitung verarbeitet, erhoben und genutzt. Die mitgeteilten Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Erfüllung eines bestehenden Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Übersetzungsbüro Ute Iding oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, verarbeitet. Ferner speichern wir Angaben zu Lieferanten, Veranstaltern und sonstigen Geschäftspartnern, z. B. zwecks späterer Kontaktaufnahme. Diese Daten speichern wir grundsätzlich dauerhaft.

Betroffenenrechte
Betroffene haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) der betreffenden personenbezogenen Daten, sowie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO).

Außerdem haben Betroffene nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht auf Widerruf, soweit die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht.

Weitergabe von Daten
Wir verarbeiten nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Daten im Rahmen von Verwaltungsaufgaben sowie der Organisation unseres Betriebs, Finanzbuchhaltung und Befolgung der gesetzlichen Pflichten, sowie zur Erfüllung vertraglicher Pflichten. Verarbeitet werden dieselben Daten, die wir im Rahmen der Erbringung unserer vertraglichen Leistungen verarbeiten. Von der Verarbeitung sind Kunden, Geschäftspartner und Interessenten betroffen. Daten werden hierbei an die Finanzverwaltung, Berater, z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie weitere Gebührenstellen und Zahlungsdienstleiter übermittelt bzw. offenbart.

Onlinepräsenzen in sozialen Medien
Wir unterhalten Onlinepräsenz innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen. Beim Aufruf der jeweiligen Seiten gelten die Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung deren jeweiligen Betreiber. Bei Kontaktaufnahme über soziale Netzwerke und Plattformen werden die dort vom Nutzer preisgegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet.

Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
Aufgrund unserer internationalen Vernetzung kann es sein, dass wir personenbezogene Daten an Partner in Drittländern oder internationale Organisationen versenden. Durch die Übermittlung personenbezogener Daten durch den Betroffenen, aufgrund der Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Übersetzungsbüro Ute Iding oder vorvertraglicher Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person, willigt der Betroffene gemäß Art. 6 Abs. 2 DSGVO i.V.m. Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO in eine Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten in Drittländern oder internationalen Organisationen ein.

Links zu Webseiten anderer Anbieter
Im Rahmen dieser Site werden Links zu Webseiten anderer Anbieter angeboten. Das Übersetzungsbüro Ute Iding hat keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter die Datenschutzbestimmungen einhalten.

Einwilligung
Mit der Nutzung dieser Website bzw. der Kontaktaufnahme willigt der Nutzer den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Datenverarbeitung zu. Dieser Einwilligung kann der Betroffene jederzeit gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Um dies zu tun, soll sich der Betroffene an den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung richten.
Hat der Nutzer noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, sollte dieser nach Art. 8 Abs. 1 DSGVO ohne Zustimmung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten übermitteln.

Aktualität der Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand Mai 2018. Das Übersetzungsbüro Ute Iding behält sich das Recht vor die Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen laufend den neuesten Erfordernissen anzupassen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf dieser Website abgerufen werden.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung
Übersetzungsbüro
Ute Iding
Birkenstraße 14
82194 Gröbenzell
Tel. 08142-446135
translations@ute-iding.com


Übersetzungsbüro Ute Iding
Übersetzungsbüro Ute Iding
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ÜBERSETZUNGSBÜRO UTE IDING

1. Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen des Übersetzungsbüros Ute Iding (im folgenden „Ute Iding“ genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und/oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Ute Iding nur verbindlich, wenn Ute Iding diese zuvor schriftlich anerkannt hat.

2. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat Ute Iding spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Art der Lieferung, Anzahl der zu liefernden Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung, Datenformate, ggf. notwendige Ausbildung der Übersetzer etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist in jedem Falle anzugeben.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber Ute Iding bei Auftragsvergabe unaufgefordert in Kopie zur Verfügung zur stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Bei Übersetzungen fragmentarischer Texte hat der Auftraggeber gesteigerte Mitwirkungspflichten. Er muss jeweils den Kontext der zu übersetzenden Texte und notwendige Zusatzinformationen mitteilen, die eine sinngemäße Übersetzung ermöglichen.

(3) Der Auftraggeber ist hat dafür Sorge zu tragen, dass er keine Originale bei Ute Iding einreicht bzw. für eine ausreichende Sicherung seiner Daten sorgt. Ute Iding schuldet keine Rückgabe der durch den Auftraggeber eingereichten Materialien. Bei Beschädigungen bzw. Verlust der vom Auftraggeber überlassenen Materialien ist Ute Iding nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

(4) Ute Iding hat das Recht, während des Übersetzungsvorgangs dem Auftraggeber Zweifelsfälle mit der Bitte um Prüfung und Entscheidung vorzulegen. Um eine ordnungsgemäße Weiterbearbeitung sicherzustellen, obliegt es dem Auftraggeber, diese Anfrage unverzüglich zu bescheiden. Eine etwaig vereinbarte Ausführungsfrist verlängert sich stillschweigend um den Zeitraum, während dem der Auftraggeber entsprechende Anfragen unbeantwortet lässt.

(5) Übersetzungsfehler, die aus der Nichteinhaltung der obigen Obliegenheiten durch den Auftraggeber herrühren, hat die Ute Iding nicht zu vertreten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung zur erforderlichen Mitwirkungshandlungen mit Fristsetzung nicht nach, so ist Ute Iding berechtigt, bis zur Vornahme der Mitwirkungshandlung ihre Tätigkeit am Projekt vorübergehend einzustellen. Für diesen Zeitraum ist Ute Iding berechtigt, Verzugsschaden gegen den Auftraggeber geltend zu machen. Für jeden Tag, in dem der Auftraggeber mit der Erfüllung der Mitwirkungspflicht in Verzug ist, wird als Verzugsschaden die Höhe des Teils der Vergütung angenommen, die bei ordnungsgemäßer Durchführung dieses Projektes durchschnittlich auf einen Werktag entfallen wäre. Der so errechnete Verzugsschaden wegen Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht beträgt jedoch maximal den als Vergütung für das Projekt vereinbarten Betrag. Dem Auftraggeber bleibt das Recht unbenommen, einen Nichteintritt oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch Ute Iding bleibt hiervon unberührt.

3. Pflichten von Ute Iding
(1) Die Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, durch übliche, lexikalisch bzw. allgemein verständliche Termini wiedergegeben.

(2) Ute Iding verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

(3) Die bei Auftragsvergabe vereinbarten Liefertermine sind bindend. Eine Nachberechnung kann sich aus Nr. 2 Absatz 4 dieses Vertrages ergeben. Bei Änderungen des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Vergütung neu zu bestimmen.

4. Abnahme
(1) Die Abnahme der Übersetzungen durch den Auftraggeber erfolgt an zu definierenden Zeitpunkten, spätestens jedoch unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten. Für die Vornahme der Abnahme gilt eine Frist von vierzehn Kalendertagen als vereinbart. Die Frist beginnt mit der Benachrichtigung des Auftraggebers und der Bereitstellung zur Abnahme durch Ute Iding. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist weder eine Erklärung der Abnahme noch eine begründete Ablehnung der Abnahme durch den Auftraggeber, so gilt der Lieferumfang als abgenommen. Als kleinste abzunehmende Arbeitseinheit ist die einzelne Datei bzw. eine einzelne bedruckte Seite bestimmt.

(2) Bei der Abnahme festgestellte Mängel werden vom Auftraggeber in einem Abnahmeprotokoll festgehalten und von Ute Iding im Rahmen der Gewährleistung beseitigt. Die vom Auftragnehmer vorzunehmende Abnahme umfasst dabei eine unverzügliche Untersuchung der Übersetzungsarbeit auf offensichtliche Mängel, mindestens jedoch eine Vollständigkeitsprüfung und bei Übergabe auf Datenträgern auch eine Funktionsprüfung. Der Leistungs- und Lieferumfang gilt als abgenommen, wenn keine Mängel festgestellt wurden, die die unmittelbare Nutzung (ggf. auch für weitere Arbeitsschritte wie z. B. die Weiterverarbeitung in Computercode) verhindern.

(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, so gilt bei Mängeln gilt im übrigen § 377 HGB.

5. Vergütung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des Ausgangstextes, bei nicht direkt bearbeitbaren digitalen Ausgangsdokumenten anhand der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 aufeinanderfolgende ASCII-Zeichen. Angefangene Zeilen werden auf ganzzahlige Normzeilen aufgerundet.

(2) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Zugang der Rechnung sofort fällig.

(3) Ute Iding behält sich das Recht vor, individuelle Aufträge ggf. nur nach Vorkasse auszuführen oder die Übergabe der Übersetzungen von der vorherigen Bezahlung der teilweisen oder vollen Rechnungssumme abhängig zu machen.

(4) Ist die Rechnungssumme nicht vorab konkret vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet, mindestens jedoch die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze.

(5) Sollte sich innerhalb des Projektes eine Ausweitung der Übersetzungsleistungen als notwendig herausstellen, so kann in Absprache mit Ute Iding eine Ausweitung der Leistungen mit entsprechender Vergütungsanpassung durchgeführt werden.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrechte
Das Urheberrecht an der Übersetzung selbst verbleibt bei Ute Iding. Der Auftraggeber hat nach vollständiger Bezahlung das uneingeschränkte Recht zur Nutzung der Übersetzung. Von Ute Iding erstellte oder modifizierte Hard- und Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Mit- bzw. Volleigentum von Ute Iding.

8. Referenzen
Ute Iding ist berechtigt, in eigenen Veröffentlichungen den Auftragsgeber sowie dessen Internetadresse(n) als Referenz zu nennen, ohne eine weitere zusätzliche schriftliche Genehmigung seitens des Auftraggebers einholen zu müssen.

9. Mängelgewährleistung
(1) Der Auftraggeber hat die ihm übergebene Übersetzung sorgfältig auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen. Der Anspruch auf Beseitigung solcher Mängel muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels innerhalb spätestens vierzehn Kalendertagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist gilt die Leistung bezüglich dieser Mängel als genehmigt und sämtliche diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche als erloschen.

(2) Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so gilt statt Absatz 1 die Rügepflicht aus § 377 HGB.

(3) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Ute Iding

(4) Sollte die Leistung einen Mangel aufweisen, so behält sich Ute Iding vorrangig das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Die sonstigen Gewährleistungsrechte des Auftragsgebers bleiben im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung jedoch unberührt.

10. Haftung
(1) Ute Iding haftet nicht für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von Ute Iding, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, es sei denn es wurde eine Kardinalpflicht verletzt.

(2) Die Haftungsbeschränkung gilt ausdrücklich nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Ute Iding oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ute Iding oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses gilt auch für einen evtl. Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollten Bestimmungen 
gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Angebots wirksam. Die unwirksamen Bestimmungen sind vielmehr durch solche zu ersetzen, die dem von den Vertragschließenden angestrebten wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommen.

(2) Erfüllungsort für die Leistung als auch die Bezahlung ist Gröbenzell.

(3) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist soweit rechtlich zulässig Fürstenfeldbruck.

Stand: 29.11.2018